ZUS-Beiträge für Unternehmer und Mitarbeiter, Gründerentlastung und „Mały ZUS plus“.
GUS-Meldungen zu Beschäftigung und Löhnen (u. a. Z-03, Z-05, Z-06, Z-10) – fristgerecht.
Sicher, digital und ohne Strafrisiko.
ZUS (polnische Sozialversicherungsanstalt) und GUS (polnisches Statistikamt) sind zwei Institutionen, mit denen ein Unternehmer monatlich oder vierteljährlich zu tun hat – und bei denen man am leichtesten eine Mahnung wegen Verspätung erhält. Wir übernehmen alle Anmeldungen, Erklärungen und Meldungen.
ZUS des Unternehmers
Wir wählen die passende Beitragsvariante: Gründerentlastung, ermäßigte Beiträge, „Mały ZUS plus“. Wir berechnen den Krankenversicherungsbeitrag, der von der Besteuerungsform abhängt, und rechnen ihn jährlich ab. Wir achten darauf, dass ein Wechsel der Besteuerungsform oder die Ruhendstellung des Gewerbes korrekt gemeldet werden.
ZUS der Mitarbeiter
Wir melden Mitarbeiter und ihre Familienangehörigen zur Versicherung an, nach Vertragsende wieder ab und erstellen monatlich die Beitragsnachweise und namentlichen Meldungen. Wir bearbeiten Krankschreibungen und Leistungen.
GUS-Meldungen
Wir erstellen die Meldungen zu Beschäftigung und Löhnen – u. a. Z-03, Z-05, Z-06 und Z-10 – sowie weitere Erhebungen, für die das GUS das Unternehmen auswählt. Eine verspätete Meldung kann ein Bußgeld nach sich ziehen; bei uns werden Fristen vorausschauend überwacht.
Was die Leistung umfasst
- Wahl der Beitragsvariante: Gründerentlastung, ermäßigte Beiträge, „Mały ZUS plus“
- Krankenversicherungsbeitrag und dessen Jahresabrechnung
- An- und Abmeldungen zur Versicherung
- Monatliche Beitragsnachweise und namentliche Meldungen
- Krankschreibungen und Leistungen
- GUS-Meldungen (Z-03, Z-05, Z-06, Z-10 und weitere)
Sprechen wir über die Buchhaltung Ihres Unternehmens
Die erste Beratung ist kostenlos, und der erste Monat der Zusammenarbeit kostet 1 PLN.
Die JUGOMA-App
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