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Gesellschaft

Umwandlung eines Einzelunternehmens (JDG) in eine GmbH (sp. z o.o.) – wann sie sich lohnt und wie sie abläuft

Steigende Umsätze, das Risiko, mit dem gesamten Vermögen zu haften, Investitionspläne – das sind typische Gründe, ein Einzelunternehmen in eine Gesellschaft umzuwandeln. Wir zeigen, wie die Umwandlung abläuft.

Ein Einzelunternehmen (JDG) ist am Anfang einfach, wird bei größerem Umfang aber zur Last: Der Unternehmer haftet für die Schulden der Firma mit seinem gesamten Privatvermögen, der Krankenversicherungsbeitrag steigt mit dem Einkommen, und der Einstieg eines Gesellschafters oder Investors ist praktisch unmöglich. Dann lohnt es sich, über eine GmbH (sp. z o.o.) nachzudenken.

Umwandlung oder neue Gesellschaft?

Es gibt zwei Wege. Durch die Umwandlung (nach dem KSH, polnisches Handelsgesellschaftengesetzbuch) tritt die Gesellschaft kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten des Unternehmers ein – Verträge, Konzessionen, Genehmigungen, Konten. Die Gründung einer neuen Gesellschaft und die Übertragung der Tätigkeit auf sie geht schneller, aber ein Teil der Verträge und Genehmigungen muss gesondert übertragen werden. Die Wahl hängt davon ab, wie viele Verträge und Lizenzen das Unternehmen hat.

Umwandlung Schritt für Schritt

  1. Umwandlungsplan mit Bewertung des Unternehmensvermögens und einem Jahresabschluss, der zu einem Stichtag im Monat vor der Erstellung des Plans aufgestellt wird.
  2. Prüfung des Plans durch einen Wirtschaftsprüfer.
  3. Umwandlungserklärung und Gründungsurkunde der Gesellschaft in notarieller Form.
  4. Antrag beim KRS (polnisches Landesgerichtsregister) – Tag der Umwandlung ist der Tag der Eintragung der Gesellschaft ins Register.
  5. Nach der Eintragung: Meldung an das CRBR (Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten), Aktualisierung der Daten bei der Bank, bei Geschäftspartnern und im KSeF.

Was bei den Steuern zu beachten ist

Der Übergang von der KPiR (vereinfachtes polnisches Steuerbuch) zur vollständigen Buchhaltung erfordert den Abschluss der Bücher des Einzelunternehmens und die Eröffnung der Bücher der Gesellschaft; Inventur und Abrechnung des Anlagevermögens müssen vorab vorbereitet werden. Es lohnt sich auch, gleich zu prüfen, ob sich für die Gesellschaft die estnische CIT rechnet.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Entscheidung über die Rechtsform über die Zusammenarbeit mit Notar und Wirtschaftsprüfer bis zu den ersten Monaten der Buchhaltung der Gesellschaft.

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