Drei Monate für die Aufstellung, sechs für die Feststellung, fünfzehn Tage für die Einreichung beim KRS. Der Kalender für den Jahresabschluss einer Gesellschaft – und wofür die Geschäftsführung haftet.
Der Jahresabschluss einer GmbH (sp. z o.o.) besteht nicht nur aus der CIT-8. Das polnische Rechnungslegungsgesetz und das KSH (polnisches Handelsgesellschaftengesetzbuch) geben einen Kalender vor, dessen Einhaltung Sache der Geschäftsführung ist – und Verspätungen können eine Geldstrafe sowie Probleme bei Krediten oder Ausschreibungen nach sich ziehen.
Kalender bei Geschäftsjahr = Kalenderjahr
- bis 31. März – Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und Abgabe der CIT-8 zusammen mit JPK_CIT, sofern die Gesellschaft bereits dazu verpflichtet ist,
- bis 30. Juni – Feststellung des Abschlusses durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und Entscheidung über die Gewinnverwendung oder Verlustdeckung,
- innerhalb von 15 Tagen nach der Feststellung – Einreichung des Abschlusses, des Beschlusses und (falls zutreffend) des Lageberichts beim Repozytorium Dokumentów Finansowych (Register der Finanzdokumente) des KRS (polnisches Landesgerichtsregister).
Wer unterschreibt
Den Abschluss unterschreiben die mit der Buchführung betraute Person sowie jedes Mitglied der Geschäftsführung – elektronisch, mit qualifizierter Signatur, Profil Zaufany (vertrauenswürdiges Profil) oder persönlicher Signatur. Eine Verweigerung der Unterschrift muss schriftlich begründet werden.
Die häufigsten Probleme
- keine fristgerechte Gesellschafterversammlung – auch in einer Ein-Personen-Gesellschaft muss ein Beschluss erstellt werden,
- beim KRS eingereichter Abschluss ohne Beschluss über die Gewinnverwendung,
- eine Geschäftsführung, die erst im Juni von den Fristen erfährt.
Bei JUGOMA führen wir diesen Kalender für unsere Mandanten: Wir erstellen den Abschluss und die Beschlussentwürfe und reichen die Unterlagen beim KRS ein. Die Geschäftsführung erhält rechtzeitig eine Erinnerung – und keine Aufforderung vom Gericht.