Die Pauschalbesteuerung der Gesellschaftseinkünfte erlaubt es, keine CIT zu zahlen, solange der Gewinn im Unternehmen bleibt. Prüfen Sie Voraussetzungen, Fristen und wann sich der Wechsel wirklich lohnt.
Die estnische CIT, also die Pauschalsteuer auf Gesellschaftseinkünfte (ryczałt od dochodów spółek), verschiebt den Zeitpunkt der Steuerzahlung: Statt monatlich Vorauszahlungen auf den Gewinn abzuführen, zahlt die Gesellschaft die Steuer erst, wenn sie den Gewinn an die Gesellschafter ausschüttet. Für Unternehmen, die investieren und das Geld in der Gesellschaft belassen, ist das eine echte Liquiditätsersparnis.
Wer sie nutzen kann
- GmbHs (sp. z o.o.), einfache Aktiengesellschaften, Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien,
- deren Gesellschafter ausschließlich natürliche Personen sind,
- die mindestens 3 Personen (außer den Gesellschaftern) beschäftigen – mit Arbeitsvertrag oder mit zivilrechtlichen Verträgen bei entsprechender Vergütung,
- deren passive Einnahmen (z. B. Zinsen, Vermietung, Verkauf von Forderungen) die Einnahmen aus der operativen Tätigkeit nicht übersteigen,
- die keine Anteile an anderen Gesellschaften halten.
Wie hoch die Steuer ist
Bei der Pauschalbesteuerung beträgt der Satz 10% für kleine Steuerpflichtige und Unternehmen in der Gründungsphase sowie 20% für alle übrigen. Bei der Ausschüttung einer Dividende zahlt der Gesellschafter Einkommensteuer, kann diese aber um einen Teil der von der Gesellschaft gezahlten Pauschalsteuer mindern. Insgesamt ist die Belastung meist niedriger als bei der klassischen CIT mit Dividende – vorausgesetzt, die Gesellschaft schüttet den Gewinn nicht unmittelbar nach seiner Erzielung aus.
So wechseln Sie zum 1. Januar 2027
- Prüfen Sie die Voraussetzungen – Gesellschafter, Beschäftigung, Art der Einnahmen.
- Erstellen Sie den Jahresabschluss zum Ende 2026 und ermitteln Sie das Kapital zum Umstellungsstichtag.
- Reichen Sie die Mitteilung ZAW-RD beim Finanzamt bis zum Ende des ersten Monats des Steuerjahres ein – bei einem Kalenderjahr bis zum 31. Januar 2027.
Wann es sich nicht lohnt
Wenn die Gesellschafter jedes Jahr den gesamten Gewinn ausschütten, wenn die Gesellschaft hohe Verluste vorzutragen hat oder die Beschäftigung nicht halten kann. Bevor Sie also etwas einreichen, lohnt es sich, beide Varianten mit den Zahlen Ihrer Gesellschaft durchzurechnen – das tun wir im Rahmen einer kostenlosen Beratung.