ul. Kotłowskiego 3/35-36, 84-200 Wejherowo [email protected] +48 506 077 666 Mo–Fr 7:30–15:30
DE
  1. Startseite
  2. Aktuelles
  3. Haftung der Geschäftsführung einer GmbH (sp. z o.o.) für Schulden – was Sie wissen müssen

Gesellschaft

Haftung der Geschäftsführung einer GmbH (sp. z o.o.) für Schulden – was Sie wissen müssen

Die GmbH (sp. z o.o.) schützt das Vermögen der Gesellschafter, aber nicht immer das der Geschäftsführer. Wir erklären, wann die Geschäftsführung mit ihrem eigenen Vermögen haftet und wie Sie sich absichern.

Eine verbreitete Annahme lautet: „In der GmbH riskiere ich nur meine Einlage.“ Für den Gesellschafter stimmt das. Für ein Mitglied der Geschäftsführung – nicht immer. Das Gesetz sieht Situationen vor, in denen die Geschäftsführung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen haftet.

Schulden gegenüber Geschäftspartnern (Art. 299 KSH)

Erweist sich die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft als erfolglos, haften die Mitglieder der Geschäftsführung gesamtschuldnerisch für ihre Verbindlichkeiten. Sie können sich unter anderem befreien, indem sie nachweisen, dass rechtzeitig ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder dass dem Gläubiger kein Schaden entstanden ist. (KSH = polnisches Handelsgesellschaftengesetzbuch)

Steuerrückstände (Art. 116 Ordynacja podatkowa)

Ein ähnlicher Grundsatz gilt für Steuern: Für Rückstände der Gesellschaft, die nicht aus deren Vermögen beigetrieben werden können, haften die Mitglieder der Geschäftsführung, die ihr Amt zu dem Zeitpunkt innehatten, als die Zahlungspflicht entstand (Ordynacja podatkowa = polnische Abgabenordnung). Die Haftung umfasst auch rückständige ZUS-Beiträge.

Wie Sie sich absichern

  • Laufender Überblick über die Finanzen – monatliche Übersichten über Ergebnis und Forderungen helfen, ein Problem zu erkennen, bevor es zur Zahlungsunfähigkeit wird.
  • Fristgerechte Abschlüsse und Erklärungen – Ordnung in den Unterlagen ist die Grundlage jeder Verteidigung.
  • Rechtzeitig reagieren – verliert die Gesellschaft ihre Liquidität, muss die Entscheidung über Restrukturierung oder Insolvenz innerhalb der gesetzlichen Frist getroffen werden.
  • D&O-Versicherung – eine Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, die zunehmend auch in kleineren Gesellschaften anzutreffen ist.

Die Buchhaltung ersetzt keine Rechtsberatung, aber gut geführt gibt sie der Geschäftsführung das, was sie am dringendsten braucht: ein aktuelles Bild der Lage der Gesellschaft. Deshalb erhält jeder unserer Gesellschaftsmandanten monatlich einen Bericht über Ergebnis und Verbindlichkeiten.

Alle Neuigkeiten

Sprechen wir über die Buchhaltung Ihres Unternehmens

Die erste Beratung ist kostenlos, und der erste Monat der Zusammenarbeit kostet 1 PLN.

Anrufen