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KSeF ist Pflicht – was Sie bis Ende 2026 wissen müssen

Seit dem 1. April 2026 stellen alle Unternehmen Rechnungen in KSeF aus. Bis Ende des Jahres gilt eine sanktionsfreie Übergangszeit – die letzte Gelegenheit, die Rechnungsstellung in Ruhe zu optimieren.

Das Nationale E-Rechnungssystem KSeF ist bereits verpflichtend. Seit dem 1. Februar 2026 empfangen alle Unternehmer Rechnungen in KSeF, und seit dem 1. April 2026 stellen auch die übrigen Unternehmen Rechnungen im System aus – Gesellschaften und Einzelunternehmen, unabhängig von ihrem Umsatzsteuerstatus.

Die wichtigsten Termine

  • 31. Dezember 2026 – Ende der Übergangszeit ohne Geldstrafen für Fehler im Zusammenhang mit KSeF.
  • 1. Januar 2027 – die Pflicht zur Rechnungsstellung in KSeF gilt auch für die kleinsten Unternehmen (per Rechnung dokumentierte Umsätze bis 10 000 PLN brutto monatlich).
  • 1. Januar 2027 – bei Überweisungen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen muss die KSeF-Nummer der Rechnung angegeben werden.

Was Sie schon jetzt prüfen sollten

  • Ob Ihr Rechnungsprogramm Rechnungen automatisch an KSeF übermittelt.
  • Wer in Ihrem Unternehmen berechtigt ist, Rechnungen im System auszustellen und zu empfangen.
  • Wie Sie Rechnungen im Notfallmodus ausstellen, wenn KSeF nicht verfügbar ist.
  • Ob Korrektur- und Anzahlungsrechnungen die KSeF-Nummer der ursprünglichen Rechnung enthalten.

Die sanktionsfreie Zeit ist ideal für Korrekturen – ab Januar werden Fehler teuer. Wenn Sie nicht sicher sind, ob alles richtig funktioniert, führen wir ein kurzes Audit der Rechnungsstellung in Ihrem Unternehmen durch.

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